Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

23.09.2015 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom 14. August 2015 hat die Bundesregierung Regelungsvorschläge zur Einführung einer gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder unter Berücksichtigung der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Personengruppe vorgelegt und die Überlegungen aus dem Referentenentwurf vom 26. Juni 2015 weiterentwickelt.

1. Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein begrüßt, dass der Regierungsentwurf betont, dass unbegleitete
ausländische Minderjährige zu den „schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt“ gehören und dass „diese Kinder und Jugendlichen nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (UN-Kinderrechtskonvention) ein Recht darauf [haben">, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden ...“ Damit folgt der Regierungsentwurf auch der im Koalitionsvertrag verankerten Selbstverpflichtung, „jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin [zu"> überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen“ und für unbegleitete ausländische Minderjährige „den Vorrang des Jugendhilferechts festschreiben“.

Positiv am Schutzkonzept des Regierungsentwurfs hebt der Deutsche Verein insbesondere die vorgesehene Anhebung der Handlungsfähigkeit von 16 auf 18 Jahre in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren hervor sowie die Klarstellung des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete ausländische Minderjährige. Ebenfalls positiv zu werten ist, dass der Regierungsentwurf Regelungen trifft, die dazu dienen, soziale Bande außerhalb der Kernfamilie zu schützen und zu erhalten. Dies entspricht dem Grundprinzip des Kindeswohlvorrangs (Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention).

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.09.2015 [PDF, 110 KB]

Drucken

nach oben