Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

16.06.2015 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts

1. Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts vorgelegt. Dieser umfasst verschiedene Regelungsinhalte, von denen der Deutsche Verein vorliegend lediglich zu der geplanten Änderung der Bezugsgröße des Mindestunterhalts Stellung nimmt. Dabei soll die Anbindung des Mindestunterhalts an den steuerrechtlichen Kinderfreibetrag gelöst und dieser stattdessen direkt an das sächliche Existenzminimum von Kindern gekoppelt werden. Damit sollen Abweichungen des Mindestunterhalts vom Existenzminimum, wie sie zuletzt aufgrund der fehlenden bzw. verspäteten Anhebung der steuerrechtlichen Freibeträge entstanden sind, vermieden werden.
Das Ziel des Gesetzesentwurfs – die Vermeidung einer Unterdeckung des sächlichen Existenzminimums beim Mindestunterhalt – ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sieht es der Deutsche Verein in der Gesamtschau von Anlass und Ziel als kritisch an, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf letztlich Vorsorge für den Fall getroffen werden soll, dass die Bundesregierung erneut – entgegen verfassungsrechtlicher Vorgaben – nicht (rechtzeitig) dafür Sorge trägt, dass die steuerlichen Freibeträge das sächliche Existenzminimum abdecken. Die neue Anbindung des Kindesunterhalts an den Existenzminimumbericht und dessen Abkopplung vom Steuerrecht selbst begrüßt der Deutsche Verein. Er weist jedoch darauf hin, dass der Referentenentwurf wichtige Vorfragen unbeantwortet und grundlegende Probleme ungelöst lässt sowie neue Fragen aufwirft. Insbesondere die nun vorgesehene zeitversetzte Erstellung von Existenzminimumbericht einerseits und Mindestunterhalt festlegender Rechtsverordnung andererseits sieht der Deutsche Verein kritisch und nur als bedingt geeignet an, das vorgegebene Ziel zu erreichen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.06.2015 [PDF, 180 KB]

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