Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

16.06.2015 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 5. Mai 2015 den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014) (VergModG) vorgelegt. Das VergModG soll nach der Sommerpause in den Bundesrat/Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Auf der Grundlage soll eine neue Vergabeverordnung (VgV) erarbeitet und unter Zustimmung des Bundesrates verabschiedet werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. äußert sich auf der Grundlage der Stellungnahme vom 10. Dezember 2014 zu dem Entwurf. Die folgende Stellungnahme richtet sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesregierung, den Bundestag und die Bundesländer. Der Deutsche Verein begrüßt den Willen des Ministeriums, mit dem Entwurf die Umsetzung der EU-Richtlinien durch eine Erweiterung des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-E) und einer neuen VgV anzustreben und die europäischen Möglichkeiten für mehr Freiraum, Rechtssicherheit und Qualität insbesondere für die Daseinsvorsorge zu nutzen. Insbesondere bewertet der Deutsche Verein es positiv, dass das Ministerium die durch die EU-Vergaberichtlinien unterstrichene Vergabefreiheit dritter und eigenständiger Erbringungsmodelle wie das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis in der Begründung zu § 105 Abs. 1 GWB-E klarstellend hervorhebt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 16.06.2015 [PDF, 80 KB]

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