Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

13.10.2015 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften (BT-Drucksache 18/6284 vom 8. Oktober 2015)

Der Deutsche Verein beschränkt sich auf eine inhaltliche Stellungnahme zu den im Sozialhilferecht vorgesehenen Änderungen.

Der Gesetzentwurf enthält weder eine Lösung für die sog. „Erstrentenproblematik" noch eine Neuregelung zur Regelbedarfsstufe 3. Dementsprechend soll es trotz der fachlich allseits geteilten Auffassung, wonach Abhilfe dringend nötig und nur durch Gesetzgebung im SGB XII möglich ist, dabei bleiben, dass Personen, die zum ersten Mal in den Rentenbezug gelangen, bis zur ersten Rentenzahlung am Monatsende häufig ohne jegliche Einkünfte sind und ihren sozialhilferechtlichen Bedarf nicht decken können. Zur Regelbedarfsstufe 3 bedarf es seit den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2014 (B 8 SO 14/13 R u.a.) einer tragfähigen gesetzlichen Bestimmung über die Zuordnung von volljährigen behinderten Menschen, die außerhalb von Einrichtungen in einem Mehrpersonenhaushalt leben.

Der Entwurf verzichtet weitgehend auf materiell-rechtliche Änderungen im SGB XII. Er zielt als eher technische Novelle im Wesentlichen darauf, die Anforderungen an die Nachweise, die von den Ländern zur Anmeldung ihrer Erstattungsansprüche für die nach dem Vierten Kapitel SGB XII in Bundesauftragsverwaltung erbrachten Geldleistungen zu erbringen sind, noch für das laufende Jahr 2015 (und künftig) in einer praktisch durchführbaren Weise zu fassen. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, ist der Entwurf darauf ausgelegt, dass das Gesetz im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig ist. Dementsprechend haben die (wenigen) im Entwurf vorgesehenen materiell-rechtlichen Änderungen auf der Ausgabenseite entweder ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen des Bundes (Viertes Kapitel SGB XII) oder Einsparungen (insbesondere durch Änderung der §§ 85 und 94 SGB XII) zur Folge.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 13.10.2015 [PDF, 120 KB]

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