Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

17.06.2015 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Stellungnahme (DV 16/15)

Zusammenfassende Bewertung:
Der Referentenentwurf bleibt in dem seit Herbst des vergangenen Jahres in Fachdiskussionen angekündigten Rahmen. Bei weitgehendem Verzicht auf materiell-rechtliche Änderungen im SGB XII zielt der Entwurf im Wesentlichen auf die Herbeiführung von Änderungen ab, die sich hinsichtlich der von den Ländern für Geldleistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII aus dem Bundeshaushalt abgerufenen Erstattungszahlungen sowie der damit verbundenen Nachweispflichten im Zuge des Wirksamwerdens der Bundesauftragverwaltung als praktisch notwendig erwiesen haben.

Soweit Erweiterungen bei der Nichtberücksichtigung von Einnahmen vorgesehen sind, kommen diese nach dem Entwurf nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zur Geltung und haben damit eine unangemessene Vertiefung der Segmentierung beim Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe zur Folge. Aus systematischen und rechtsförmlichen Gründen erforderlich gewordene begriffliche Vereinheitlichungen und Korrekturen im SGB XII beziehen sich auch auf die Aufhebung einer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Feststellung der Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII, ohne die Tragweite der damit erreichten materiell-rechtlichen Wirkung im Entwurf erkennbar zu machen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 17.06.2015 [PDF, 140 KB]

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