Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

22.04.2015 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf* der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags

Vorbemerkungen
Die Bundesregierung hat am 25. März 2015 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 anzuheben. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt, dass die Regierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die monetäre Entlastung von Kindern und Familien in den Blick nimmt. Mit der Erhöhung von Freibeträgen und Kindergeld werden die finanziellen Spielräume von Familien vergrößert. Wir begrüßen, dass mit der Erhöhung des Kinderzuschlags als vorrangige Leistung mehr Familien eine Möglichkeit eröffnet wird, ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen nach dem SGB II zu decken. Gleichwohl muss festgestellt werden, dass die Bundesregierung eine Chance verpasst, die Erkenntnisse aus der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen zur Geltung zu bringen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 22.04.2015 [PDF, 160 KB]

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