Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

09.10.2015 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (BT-Drucksache 18/6185 vom 29.9.2015) und zur Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (BRDrucksache 447/15 vom 29.9.2015) vom 9. Oktober 2015 (DV 30/15)

Aktuell kommen Asylsuchende in einem erheblichen Umfang nach Deutschland. Diese Situation aktuell, aber auch mittelfristig zu bewältigen, erfordert eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung. Um die sozialen Sicherungssysteme nicht mehr als nötig zu belasten, ist es erforderlich, Flüchtlingen mit einer guten Bleibeperspektive möglichst schnell und effektiv einen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu eröffnen. Teilhabe am Erwerbsleben ist eine wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration.

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass es den Verbänden unmöglich war, durch die Frist von einem Tag zur Stellungnahme den Gesetzentwurf angemessen zu würdigen. Diese Stellungnahme beschränkt sich auch deshalb auf Regelungen des Entwurfs eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, die dazu beitragen können, den Leistungsbezug von Ausländer/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu verfestigen und/oder den Arbeitsmarktzugang zu erschweren. Dieses Ergebnis ist sozial-, beschäftigungs- und gesellschaftspolitisch abzulehnen. Kommunen erwachsen Nachteile aus Regelungen, die es Geduldeten erschweren, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und
Mitteln zu sichern, soweit landesrechtliche Regelungen vorsehen, dass Aufwendungen zur Existenzsicherung Geduldeter nicht vollständig/nicht dauerhaft erstattet werden (vgl. beispielhaft § 4a Flü-AG NRW oder § 6 LAufnG BB). Darüber hinaus wird in der Stellungnahme Bezug auf Artikel 4 der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz genommen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 09.10.2015 [PDF, 100 KB]

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