Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

15.12.2015 – Rechtlicher Rahmen zur Erwerbsintegration von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – eine Handreichung des Deutschen Vereins

Vorbemerkung
In der Handreichung des Deutschen Vereins wird erläutert, wie die Erwerbsintegration von Ausländer/innen sowohl in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch von Leistungsberechtigten nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gefördert werden kann. Die Anspruchsberechtigung von Ausländer/innen nach § 7 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und aufenthaltsrechtlichen Regelungen dargestellt. Dabei wird zwischen Unionsbürger/innen und Drittstaatsangehörigen unterschieden. In der Handreichung wird auf „Ausländer/innen“ Bezug genommen – nicht auf „Menschen mit Migrationshintergrund“. Ausländerinnen und Ausländer sind alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind. Dazu gehören auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Menschen mit Migrationshintergrund müssen nach der Definition des Statistischen Bundesamtes keine Ausländer sein. Für das Merkmal „Migrationshintergrund“ genügt ein nach 1949 zugewanderter oder in Deutschland als Ausländer geborener Elternteil. Die Handreichung bildet das am 17. November 2015 geltende Recht ab (Stand: „Asylpaket I“).

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 15.12.2015 [PDF, 450 KB]

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