Empfehlungen/Stellungnahmen 2015

15.12.2015 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur vertraulichen Geburt

Vorbemerkung
Am 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch zu beraten und ihnen eine medizinisch begleitete Geburt zu ermöglichen. Das Verfahren der vertraulichen Geburt gewährleistet ihnen auch den Zugang zur Schwangerenvorsorge und zur medizinischen Nachsorge sowie zur Beratung hinsichtlich ihrer weiteren Perspektive. Zugleich stellt es eine Perspektivplanung für das Kind sicher. Die in §§ 33, 37 Abs. 1 SGB VIII formulierte Perspektivplanung für Pflegeverhältnisse ist eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Hilfeplanung des Jugendamtes, bei der es darum geht, für das Kind einen stabilen Lebensort zu schaffen. Ziel des Gesetzes ist auch, dem Bedürfnis des Kindes nach Kenntnis seiner Abstammung und der Umstände seiner vertraulichen Geburt Rechnung zu tragen. Je früher Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft geheim halten wollen, den Weg in das Beratungssystem finden, desto besser können die zuständigen Stellen ihre Aufgaben wahrnehmen.

Der Deutsche Verein hat sich in der Vergangenheit wiederholt für die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ausgesprochen und begrüßt die neue gesetzliche Regelung. Bei der Umsetzung ist maßgeblich, wie gut es gelingt

  • schwangere Frauen mit einem Anonymitätswunsch in das Beratungssystem zu lotsen,
  • während des gesamten Verfahrens der vertraulichen Geburt den Vertraulichkeitsschutz für die Identität der Frau herzustellen und sicherzustellen, dass die Frau und die beteiligten Einrichtungen mit dem Pseudonym agieren können,
  • die Beratung zur vertraulichen Geburt auch Frauen zu ermöglichen, die sich unmittelbar vor der Geburt direkt an eine Klinik oder Hebamme bzw. an einen Entbindungspfleger wenden und anonym bleiben wollen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 15.12.2015 [PDF, 350 KB]

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