Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

11.07.2014 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom 11. Juli 2014

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes
(Bearbeitungsstand: 4. Juni 2014) für eine Stellungnahme übersandt.
Da aufgrund der kurzen Frist zur Abgabe der Stellungnahme eine Beschlussfassung
im Präsidium nicht möglich war, erfolgt nachstehend, in einem ersten
Schritt eine Stellungnahme der Geschäftsstelle. Sie hat ausschließlich die in Artikel
1 des Gesetzentwurfs vorgesehenen Änderungen im AsylbLG zum Gegenstand.
Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) im Urteil vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11)
umzusetzen. Das Gericht hatte in dieser Entscheidung die damalige Höhe der
Geldleistungen nach § 3 AsylbLG für verfassungswidrig erklärt, den Gesetzgeber
zu einer unverzüglichen Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen
Existenzminimums verpflichtet und bis dahin eine Übergangsregelung zur Höhe
der Grundleistungen getroffen, die sich an den §§ 5 bis 8 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
(RBEG) orientierte. Der Entscheidung des BVerfG sind weitere Vorgaben
zu entnehmen, u.a.: (a) Absenkung der Wartefrist, nach der Leistungsberechtigte
nach dem AsylbLG Leistungen entsprechend dem SGB XII beziehen;
(b) Übergang zu den Leistungen entsprechend dem SGB XII in Abhängigkeit von
dem tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet; (c) keine akzessorische Anspruchseinschränkung
aufgrund des Verhaltens eines anderen Familienangehörigen.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 11.07.2014 [PDF, 140 KB]

Drucken

nach oben