Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

07.03.2014 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum ersten Diskussionsentwurf des deutschen Implementierungsplans der EU-Jugendgarantie [1]

Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 18. Februar einen ersten inoffiziellen Diskussionsentwurf zum deutschen Implementierungsplan der EU-Jugendgarantie vorgelegt,[2] auf den sich diese Stellungnahme bezieht. Mit der Fristsetzung zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme bis zum 7. März 2014 war keine Abstimmung im Präsidium des Deutschen Vereins möglich. Zuvor fand am 24. Februar 2014 die Anhörung zum Diskussionsentwurf im BMAS statt.

Ziel des vom BMAS erstellten internen Diskussionsentwurfs ist die Umsetzung der Empfehlung des Europäischen Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer EU-Jugendgarantie. Zentraler Punkt der Empfehlung an die Europäischen Mitgliedstaaten ist es, „sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird“ [3] .



[1] Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Anke Böckenhoff.

[2] Im Nachgang hat das Kabinett den endgültigen Implementierungsplan zur Umsetzung der EU-Jugendgarantie am 8. April 2014 beschlossen.

[3] Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie, 2013/C 120/01 vom 22. April 2013.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.03.2014 [PDF, 40 KB]

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