Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

18.06.2014 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege

Einleitung
Kinder und Jugendliche werden häufig von Verwandten und manchmal von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld aufgenommen, wenn sie nicht bei
ihren Eltern leben können. Das geschieht vielfach auf private Initiative und selbst organisiert, ohne Beteiligung öffentlicher Stellen.
Wie viele Kinder aktuell bei Verwandten oder bei Personen aus dem sozialen Umfeld der Familie aufwachsen, ist nicht bekannt. Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik unterscheidet zwischen „Verwandten-“ und „Fremdpflege“. Erfasst sind dabei aber nur solche Pflegeverhältnisse, in denen Hilfe zur
Erziehung in Form der Vollzeitpflege oder eine entsprechende Hilfe für junge Volljährige gewährt wird. Danach ist seit dem Jahr 2000 ein geringfügiger Anstieg
des Anteils von Verwandtenpflege an der Vollzeitpflege zu verzeichnen. Im Jahr 2011 lebten von 61.894 Pflegekindern insgesamt 18.924 bei Verwandten.
Das entspricht einem Anteil der Verwandtenpflege an der Vollzeitpflege von 22%.1 Es gibt allerdings erhebliche Unterschiede in den Kommunen.2


[1"> Vgl. Statistiken der Kindes- und Jugendhilfe, Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen,
Hilfe für junge Volljährige – Vollzeitpflege, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2012; im Internet: www.destatis.
de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/ErzieherischeHilfeVollzeitpflege5225115117004.pdf?__
blob=publicationFile.
[2"> Vgl. Landschaftsverband Rheinland (LVR): Was Sie schon immer wissen wollten. Basisdaten zum Pflegekinderwesen im
Rheinland, 2007; im Internet: www.lvr.de/media/wwwlvrde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/hilfen_zur_erziehung_
1/beratungsangebote_der_erziehungshilfe/pflegekinderdienst/basisdatenpflegekinderwesen2007.pdf.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 18.06.2014 [PDF, 320 KB]

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