Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

30.09.2014 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II [1]

Vorbemerkung

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen aktivierende und individuell angepasste Leistungen „aus einer Hand“ dazu beitragen, dass Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Aufbauend auf Erfahrungen aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe sollen im Rahmen des SGB II durch eine ganzheitliche Betreuung auch Hindernisse der Erwerbsintegration überwunden werden können, die aus der persönlichen Lebenssituation der Leistungsberechtigten resultieren und denen allein mit den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nicht begegnet werden kann. Solche unterstützenden Leistungen regelt § 16a SGB II: Durch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen (§ 16a Nr. 1 SGB II), die Schuldnerberatung (§ 16a Nr. 2 SGB II), die psychosoziale Betreuung (§ 16a Nr. 3 SGB II) und die Suchtberatung (§ 16a Nr. 3 SGB II) können Leistungsberechtigte in einem persönlichen Lebensbereich unterstützt werden, um ihre Eingliederungschancen zu verbessern. Leistungen nach § 16a SGB II flankieren weitere Eingliederungsleistungen oder bereiten sie vor. Sie ermöglichen die Unterstützung von Leistungsberechtigten, die erhebliche Probleme bei der Integration in Arbeit haben. § 16a SGB II kommt daher unter dem Aspekt des Förderns ein besonderes Gewicht zu. Damit die Möglichkeiten des § 16a SGB II im Eingliederungsprozess ausgeschöpft werden können, ist eine umfängliche Beratung der Leistungsberechtigten und eine Personalausstattung, die eine zeitintensive Auseinandersetzung mit den individuellen Förderbedarfen der Leistungsberechtigen ermöglicht, erforderlich. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins richten sich sowohl an Integrationsfachkräfte als auch an die verantwortlichen Leistungsträger vor Ort. Sie geben eine Hilfestellung bei der Prüfung der Erforderlichkeit von kommunalen Eingliederungsleistungen und greifen Abgrenzungsfragen zu den Leistungen anderer Gesetze auf. Hinweise zum Datenschutz, zu Verfahrensabläufen und den Anforderungen an Leistungsvereinbarungen sollen zu einer verbesserten Umsetzung der kommunalen Eingliederungsleistungen vor Ort beitragen.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Constanze Rogge. Die Empfehlungen wurden vom Arbeitskreis Grundsicherung und Sozialhilfe und vom Fachausschuss Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe beraten und am 30. September 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 30.09.2014 [PDF, 210 KB]

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