Empfehlungen/Stellungnahmen 2014

12.03.2014 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zu den angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 22 ff. SGB II und §§ 35 ff. SGB XII [1]

Die Empfehlungen werden im April 2014 als Broschüre im Verlag des Deutschen Vereins erschienen.

Vorwort
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des physischen Existenzminimums,
das stets gedeckt sein muss. Der Bundesgesetzgeber hat im SGB II und SGB XII geregelt, dass diese Bedarfe in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit sie angemessen sind. Er hat nicht geregelt, wie der unbestimmte Rechtsbegriff der Angemessenheit auszufüllen ist. Dies bleibt den kreisfreien Städten und Kreisen überlassen. Die kommunalen Kostenträger bestimmen in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet als angemessen anerkannt werden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 12.03.2014 [PDF, 570 KB]

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