Empfehlungen/Stellungnahmen 2013

11.06.2013 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Reform der Sanktionen im SGB II [1">

Vorbemerkung
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende baut auf dem Prinzip des Förderns und Forderns auf. Fördern und Fordern bezwecken die Überwindung bzw. die Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch die umfassende Unterstützung der Leistungsberechtigten durch die Leistungsträger (§ 14 SGB II) und durch aktive Mitwirkung der Leistungsberechtigten an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II). Pflichten der Leistungsberechtigten sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dezidiert gesetzlich festgelegt, fördernde Pflichten der Leistungsträger sind in einem deutlich geringeren Umfang geregelt. Die Sanktionen des SGB II sind verknüpft mit den Mitwirkungs- und Erwerbsobliegenheiten der Leistungsberechtigten auf Seiten des Forderns. Werden Pflichten aus § 31 Abs. 1 SGB II ohne den Nachweis eines wichtigen Grundes verletzt, soll die Absenkung der Leistungen nach § 31 a SGB II verhaltenssteuernd wirken und nachdrücklich eigene Anstrengungen der Leistungsberechtigten einfordern.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Constanze Rogge. Die Empfehlungen wurden vom Arbeitskreis Grundsicherung und Sozialhilfe und vom Fachausschuss Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe beraten und am 11. Juni 2013 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 11.06.2013 [PDF, 350 KB]

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