Empfehlungen/Stellungnahmen 2013

11.12.2013 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Angeboten der Familienerholung im Sinne des § 16 Abs. 2 SGB VIII [1]

Vorbemerkung
Familienerholung ist ein Angebot zur Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 Abs. 2 SGB VIII [2] und bedeutet damit mehr als Erholung im engeren Sinne. Familienerholung will dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, entlastend zu wirken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen zu informieren. Als Bestandteil eines konsistenten und bedarfsgerechten Gesamtsystems ineinandergreifender Leistungen zur Förderung und Unterstützung von Familien und Kindern leistet Familienerholung insoweit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen.



[1] Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dr. Romy Ahner. Die Empfehlungen wurden im Arbeitskreis „Familienpolitik“ sowie im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und am 11. Dezember 2013 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
[2] § 16 Abs. 2 SGB VIII: "Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere (...) 3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen."

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 11.12.2013 [PDF, 190 KB]

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