Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

09.07.2012 – Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 14. Juni 2012 zu einem Gesetz zur Einführung einer Bundeserstattung und einer Bundesstatistik für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (ESGG) und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch [1">

Der Deutsche Verein begrüßt die Vorlage eines Referentenentwurfs zur weiteren Umsetzung der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung einer Entlastung der Kommunen von den Kosten der Grundsicherung. Der weitgehende Verzicht des Entwurfs auf Änderungen im Leistungsrecht des Vierten Kapitels des SGB XII erhält die Einheitlichkeit der Regelungen im Leistungsrecht des SGB XII. Angesichts der angespannten Finanzsituation einzelner Kommunen spricht sich der Deutsche Verein für die Tragung der Ausgaben für die Grundsicherung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aus. Die vorgesehene zweijährige Vorfinanzierung belastet finanzschwache Kommunen erheblich. Das Ziel der Einführung einer neuen Bundesstatistik für die Grundsicherung, eine schnellere Verfügbarkeit der Daten, wird vom Deutschen Verein begrüßt. Gleichzeitig wird angeregt, die Vorschriften daraufhin zu überprüfen, ob eine derart weitreichende und differenzierte Datenerhebung vom Zweck des Gesetzes tatsächlich getragen wird.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Karina Krohn. Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Zukunft des Vierten Kapitels des SGB XII“ erarbeitet und am 9. Juli 2012 vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins im Umlaufverfahren verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 09.07.2012 [PDF, 140 KB]

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