Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

08.06.2012 – Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission für Richtlinien zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts für öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen [1">

Anknüpfend an seinen Beitrag zur Konsultation der EU-Kommission zum EU-Vergaberecht 2011 kommentiert der Deutsche Verein in seiner Stellungnahme die nun vorgelegten Gesetzesentwürfe für die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen und Dienstleistungskonzessionen. Er begrüßt darin, dass der nationalen Gesetzgeber bei der Ausschreibung sozialer Dienste nun ausdrücklich mehr Spielraum erhalten soll, die geeignete Verfahrensart festzulegen, da so können die Spezifika der sozialen Dienste in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten besser berücksichtigt werden können. Durch eine entsprechend konsequente Regelung für die Zuschlagserteilung soll diese Entwicklung noch weiter geführt und der Qualitätswettbewerb gestärkt werden. Insgesamt betrachtet ist die angekündigte Vereinfachung des Vergaberechts ist aus Sicht des Deutschen Vereins allerdings nur bedingt geglückt. Insbesondere die Einführung einer neuen Vorab-Bekanntmachungspflicht für größere soziale Dienste verfehlt dieses Ziel. Ebenso wird die Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung zur interkommunalen Zusammenarbeit und Vergabe öffentlicher Dienstleistungskonzessionen abgelehnt, um die Errichtung neuer bürokratische Lasten für die Auftraggeber zu vermeiden.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Cornelia Markowski. Die Stellungnahme wurde auf der Grundlage der Beratungen im Fachausschuss „Internationale Zusammenarbeit und europäische Integration“ am 8. Juni 2012 vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins im Umlaufverfahren verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 08.06.2012 [PDF, 130 KB]

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