Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

14.03.2012 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen [1">

Der Deutsche Verein sieht in den geplanten Neuregelungen, die eine Stärkung der außergerichtlichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern beinhalten, einen richtigen Weg, um den Zugang zur Restschuldbefreiung effektiver zu gestalten. Er empfiehlt, die im Referentenentwurf noch vorgesehene Bindung der vorgezogenen Zustimmungsersetzung an einen Insolvenzantrag aufzugeben. Die Allgemeinverbindlichkeit einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung sollte sichergestellt werden. Anstatt einer nach Befriedigungsquoten gestaffelten Restschuldbefreiung wird eine moderate Verkürzung der Restschuldbefreiung für alle Schuldner auf vier Jahre vorgeschlagen.

[1"> Bearbeitungsstand des Referentenentwurfs: 18. Januar 2012, 10:30 Uhr. Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Andreas Krampe. Die Empfehlungen wurden im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 14. März 2012 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 14.03.2012 [PDF, 90 KB]

Drucken

nach oben