Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

29.08.2012 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde [1">

Der Deutsche Verein begrüßt die Initiative, durch eine gesetzliche Konkretisierung der Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren die Bestellung eines/r rechtlichen Betreuers/in möglichst zu vermeiden und damit das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken. In seinen Empfehlungen zur Stärkung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Betreuungsrecht am Beispiel der örtlichen Betreuungsbehörden vom 7. Dezember 2011 [2"> hat er bereits mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass er es insbesondere vor dem Hintergrund von Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention für angezeigt hält, möglichst andere Arten der Unterstützung anstelle von rechtlichen Betreuungen zum Einsatz zu bringen.

Allerdings werden die geplanten Änderungen einen ganz erheblichen Mehraufwand für die Betreuungsbehörden auslösen. Insbesondere wird es zusätzlichen Personals bedürfen. Hierzu fehlt es an klaren Aussagen im Entwurf zur Finanzierung. Vielmehr ist es unzutreffend, dass die Änderungen kostenneutral oder sogar mit Entlastungen für die Länder umzusetzen sein werden.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Susann Kroworsch. Die Stellungnahme wurde vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins im Umlaufverfahren am 29. August 2012 verabschiedet.

[2"> NDV 2/2012, S. 57 ff.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 29.08.2012 [PDF, 90 KB]

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