Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

23.03.2012 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz)[1]

Grundsätzliche Anmerkungen

Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Verein die gemeinsame Initiative des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums der Gesundheit, ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) zu verabschieden, sowie eine Vielzahl der im Referentenentwurf vorgesehenen Maßnahmen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Stärkung der Rechtsstellung von Patient/innen wünschenswert ist, bleibt nach Auffassung des Deutschen Vereins der vorliegende Entwurf allerdings zum Teil hinter dem Erforderlichen zurück und greift mit seinen Regelungen den Handlungsbedarf nur punktuell auf. Ziel muss die möglichst weitgehende Sicherheit und Souveränität aller Patient/innen gleichermaßen sein. Dabei müssen auch die besonderen Bedürfnisse älterer Patient/innen und von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen beachtet werden. Ein darauf gerichteter Gestaltungswille ist allerdings an einigen Stellen nicht erkennbar; der Entwurf regelt fast ausschließlich das, was die Rechtsprechung bisher ohnehin gefordert hat.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Susann Kroworsch. Die Stellungnahme wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins auf der Basis der Erörterung im Fachausschuss Alter und Pflege am 23. Februar 2012 gefertigt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.03.2012 [PDF, 90 KB]

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