Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

21.08.2012 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes – Wahlfreiheit für Familien vollenden – Betreuungsgeldgesetz [1">

Präambel

In § 16 Abs. 4 SGB VIII wurde durch das am 7. November 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) die Absicht aufgenommen, ab 2013 den Eltern eine monatliche Zahlung, z.B. in Form eines Betreuungsgeldes, zu gewähren, die ihre Kinder nicht in einer Einrichtung betreuen lassen möchten oder können. Diese Absichtserklärung findet sich auch in dem im Oktober 2009 beschlossenen Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am 6. Juni 2012 vom Kabinett beraten und beschlossen wurde.[2"> Die geplanten Neuregelungen wie auch die dafür aufgeführten Begründungen und Argumentationslinien werden seitens des Deutschen Vereins aus finanz-, bildungs-, gleichstellungs- und familienpolitischer Sicht sehr kritisch gesehen.[3">

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Maria-Theresia Münch. Die Stellungnahme wurde vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins im Umlaufverfahren am 21. August 2012 verabschiedet.
[2"> Der Gesetzentwurf sieht vor, das Betreuungsgeld in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) zu integrieren.
[3"> Vgl. auch Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG), DV 13/08 und Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der Befassung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages mit dem § 16 Abs. 4 SGB VIII Betreuungsgeld am 4. Juli 2011, NDV 2011, 414. Beide zu finden unter www.deutscher-verein.de

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.08.2012 [PDF, 130 KB]

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