Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

02.01.2012 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV (Stand 2. Januar 2012)[1]

Die im SGB III enthaltenen Regelungen zur Zertifizierung von Arbeitsmarktdienstleistungen (§§ 176 ff. SGB III) gelten auch für die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II. Künftig bedürfen alle Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen und die in Bezug genommenen Maßnahmen einer externen Zulassung. Der vom BMAS vorgelegte Verordnungsentwurf regelt die näheren Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung.

Im Sinne einer rechtskreisübergreifenden Arbeitsmarktpolitik muss der Verordnungsentwurf das angestrebte Ziel, die Qualität und Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen zu steigern, nicht nur im Rechtskreis des SGB III, sondern auch im SGB II umsetzen. Die Zertifizierung der Träger und Maßnahmen darf nicht zu einer Vereinheitlichung der Angebote führen, die den Bedürfnissen des Personenkreises im SGB II zuwider läuft. Sie hat weiterhin zu gewährleisten, dass die teilweise besondere Situation von Trägern berücksichtigt wird, die Maßnahmen für Personen aus dem Rechtskreis des SGB II anbieten. Unter diesem Blickwinkel nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu einzelnen Regelungen des Entwurfs der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) Stellung. Eine formelle Beteiligung der Gremien war aufgrund der kurzen Frist nicht möglich.

[1"> Zuständige Referentin im Deutschen Verein: Bojana Marković

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 02.01.2012 [PDF, 40 KB]

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