Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

24.05.2012 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der Diskussion über die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement [1">

Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements[2"> ist ein erster wichtiger Reformschritt zur Vereinfachung und Verbesserung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts gelungen. Der Abbau bürokratischer Hemmnisse und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit sind zwingende Voraussetzungen für eine gerade vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen dringend benötigten nachhaltigen Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland. Vor diesem Hintergrund kann die 2007 verabschiedete Reform nur ein erster Schritt sein. Um bürgerschaftliches Engagement in Deutschland nachhaltig zu fördern und auszubauen, bedarf es weiterer Reformschritte.[3"> Die Stellungnahme enthält daher Überlegungen zur weiteren Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, die aus Sicht des Deutschen Vereins sowohl in den parlamentarischen Beratungen als auch bei Debatten in der Gesellschaft berücksichtigt werden sollten.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Kerstin Piontkowski. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. erarbeitet.

[2"> BGBl. I 2007 S. 2332 Nr. 50

[3"> Bereits die Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, NDV 2007, 199, wurde unter folgendem Vorbehalt beschlossen: „Die Städte, Landkreise und Gemeinden stehen angesichts ihrer finanziellen Situation einer Ausweitung von Steuervergünstigungen in der Regel kritisch gegenüber, denn die derzeitige Finanzlage vieler Kommunen lässt einen zusätzlichen Verzicht auf Einnahmen generell nicht zu. Gemessen an der besonders wichtigen Rolle des bürgerschaftlichen Engagements für das gesellschaftliche Zusammenleben sind die im Gesetzentwurf und in dieser Stellungnahme vorgeschlagenen Neuregelungen gleichwohl akzeptabel, sofern die finanziellen Auswirkungen nicht wesentlich über den bisher vom Bundesfinanzministerium prognostizierten Rahmen hinausgehen und die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden nicht über Gebühr belastet werden.“ Angesichts der aktuellen Finanzlage der Kommunen muss dieser Vorbehalt auch für weitere Reformschritte gelten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.05.2012 [PDF, 90 KB]

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