Empfehlungen/Stellungnahmen 2012

25.09.2012 – Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe – Diskussionspapier des Deutschen Vereins zum Umgang mit §§ 79, 79 a SGB VIII [1">

Vorbemerkung

Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)“ neue Regelungen zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII eingefügt:

- Gemäß § 79 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass eine „kontinuierliche Qualitätsentwicklung“ erfolgt.
- Welche Aspekte in eine solche kontinuierliche Qualitätsentwicklung einzubringen sind, wird durch den neu eingefügten § 79 a SGB VIII benannt.
- Die Förderung freier Träger wird an die Voraussetzung gebunden, dass diese die „Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79 a gewährleisten“ (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII).

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dr. Petra Mund. Das Diskussionspapier wurde am 30. August 2012 im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und am 25. September 2012 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 25.09.2012 [PDF, 170 KB]

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