Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

21.06.2011 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Reform der EU-Beihilfevorschriften

Der Deutsche Verein hat sich seit der Veröffentlichung des sogenannten Monti-Pakets zu EU-Beihilferegelungen für Dienste der Daseinsvorsorge 2005 an verschiedenen Konsultationen zur Umsetzung der Vorschriften beteiligt. Er hat stets gefordert, dass die Besonderheiten der sozialen personenbezogenen Dienste der Daseinsvorsorge bei der Anwendung der europäischen Vorgaben Berücksichtigung finden und das Funktionieren der sozialen Dienste in Deutschland nicht durch europäisches Wettbewerbsrecht beeinträchtigt wird.

Für Ende 2011 hat die EU-Kommission eine Überarbeitung des „Monti-Pakets“ angekündigt. Mit der aktuell vorgelegten Mitteilung und einem Bericht über die Kommissionspraxis zeigt sie die Schwerpunkte ihres Reformvorhabens auf und eröffnet die politische Debatte. Die öffentlichen und gemeinnützigen Träger sozialer Dienste in Deutschland begrüßen, dass die EU-Kommission die Forderungen des 3. Forums für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse aufgenommen hat und zwischenzeitlich einen Leitfaden zur Anwendung des EU-Beihilfe- und Vergaberechts vorgelegt hat.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Cornelia Markowski. Die Stellungnahme wurde nach Beratung im Fachausschuss „Internationale Zusammenarbeit und europäische Integration“ am 21. Juni 2011 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2011 [PDF, 120 KB]

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