Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

26.08.2011 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) [1">

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) vom 22. Juni 2011[2"> hat die Bundesregierung Vorschläge zur Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen im Kinderschutz vorgelegt und die Überlegungen aus dem Referentenentwurf vom 22. Dezember 2010 weiterentwickelt. Ziel ist es, die Rechtsgrundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der Schnittstellen zum Gesundheitssystem zu ergänzen, zu schärfen und auszudifferenzieren, um damit dem bestehenden Handlungsbedarf sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention zu begegnen.

Der Deutsche Verein unterstreicht die große Bedeutung eines wirksamen Kinderschutzes und bestärkt alle Akteure in ihrem Engagement und Bemühen, den Kinderschutz weiter zu verbessern. Wie bereits mehrfach betont,[3"> bildet das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen ihres Wohls zu schützen, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die das Zusammenwirken aller Akteure erforderlich macht.


[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Ulrike Peifer. Die Stellungnahme wurde am 26. August 2011 vom Präsidialausschuss des Deutschen Vereins verabschiedet.
[2"> BT-Drucks. 17/6256.
[3"> Vgl. Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) vom 18. März 2009, NDV 2009, 123 ff.; Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts vom 10. März 2010, NDV 2010, 159 ff.; Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) vom 10. Februar 2011, NDV 2011, 97 ff.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 26.08.2011 [PDF, 110 KB]

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