Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

27.05.2011 – Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zur Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 zu den Anträgen „Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat das Thema Pflichtverletzungen und Rechtsfolgen (§§ 31 ff. SGB II) in ihren Arbeitsgremien erörtert. Aus zeitlichen Gründen war keine formelle Befassung des Präsidiums des Deutschen Vereins möglich. Die Beratungen führten insbesondere zu folgenden Ergebnissen:

Das SGB II ist von den Grundsätzen des Forderns (§ 2 SGB II) und des Förderns (§ 14 SGB II) geprägt. Mit Fördern meint der Gesetzgeber die umfassende Unterstützung des Leistungsberechtigten bei der Eingliederung in Arbeit einschließlich der dafür erforderlichen Leistungen. Im Gegenzug umfasst das Fordern zum Beispiel die Pflicht der Leistungsberechtigten, an allen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit mitzuwirken. Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nach den §§ 31 ff. SGB II sanktionsbewehrt.

[1"> Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Matthias Köpp. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins auf Basis von Beratungen in der Arbeitsgruppe SGB II, des Arbeitskreises Grundsicherung und Sozialhilfe und des Fachausschusses Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe erarbeitet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 27.05.2011 [PDF, 190 KB]

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