Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

07.12.2011 – Leistungen für Bildung und Teilhabe – Erste Empfehlungen zur Auslegung der neuen Regelungen im SGB II und XII sowie im Bundeskindergeldgesetz [1">

I. Einleitung

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch[2"> (SGB II und SGB XII) hat der Gesetzgeber auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rechtskreis des SGB II, des SGB XII sowie des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) anerkannt (das sog. Bildungs- und Teilhabepaket). Dadurch wird den Berechtigten ein individueller Rechtsanspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gegeben, die im SGB II und SGB XII nunmehr auch einen Teil des Existenzminimums bilden.[3"> Darüber hinaus werden Bildungs- und Teilhabeleistungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen im SGB XII zumindest auch für einen Teil der Kinder und Jugendlichen aus Familien erbracht, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Manuela Klesse. Die Empfehlungen wurden von der AG „Bildungs- und Teilhabepaket“ erarbeitet, im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 7. Dezember 2011 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
[2"> BGBl. I S. 453.

[3"> Für Kinderzuschlagsberechtigte dienen die Leistungen für Bildung und Teilhabe zumindest indirekt ebenfalls der Deckung des Existenzminimums, da der Kinderzuschlag nur gewährt wird, wenn Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.12.2011 [PDF, 360 KB]

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