Empfehlungen/Stellungnahmen 2011

07.02.2011 – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, BT-Drucks. 17/1728 und Antrag „Menschen würdiges Existenzminimum für alle – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen“, BT-Drucks.17/4424

Einleitung

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 als Teil des Asylkompromisses geschaffen. Ziel des Gesetzes war es, einen „Mindestunterhalt während des Asylverfahrens gesetzlich eigenständig“ zu regeln, sodass „eine deutliche Absenkung der bisherigen Leistungen erfolgt, bei Aufenthalten in zentralen Anlaufstellen oder Gemeinschaftsunterkünften grundsätzlich Sachleistungen gewährt werden und bei Aufenthalt außerhalb von zentralen Anlaufstellen/Gemeinschaftsunterkünften ein Vorrang für Sachleistungen gilt“ (BT-Drucks. 12/4451, S. 5).

[1"> Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Dr. Jonathan Fahlbusch. Die Stellungnahme wurde anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 7. Februar 2011 von der Geschäftsstelle auf der Basis von Beratungen im Arbeitskreis Grundsicherung und Sozialhilfe erarbeitet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 07.02.2011 [PDF, 120 KB]

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