Empfehlungen/Stellungnahmen 2010

10.03.2010 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Diskussion über eine Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende [1">

I. Einleitung

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wendet sich mit nachstehender Positionierung zur Diskussion über eine Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an den Gesetzgeber und die politischen Akteure.

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II sind neben der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige ein elementarer Leistungsbestandteil zur Sicherung ihrer Existenz. Wohnung und Wohnumfeld nehmen gerade für SGB II-Leistungsbezieher einen außergewöhnlich hohen Stellenwert ein. Der Sozialstaat ist zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins verpflichtet, das Grundbedürfnis eines Menschen nach Wohnen als Teil des soziokulturellen Existenzminimums zu decken, wenn Menschen nach den staatlichen Maßstäben hilfebedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft zu sichern in der Lage sind. Die mit diesem Bedarfsdeckungsprinzip einhergehende Pflicht des Leistungsträgers, angemessenes Wohnen zu gewährleisten, entscheidet die Frage nach Art und Umfang der Leistungen für Unterkunft und Heizung; sie steht nicht unter einem Vorbehalt der Ökonomie und nur im Rahmen gesicherter Bedarfsdeckung haben ökologische Gesichtspunkte Platz.

[1"> Verantwortliche Referentin: Dr. Antje Wrackmeyer-Schoene. Die Stellungnahme wurde in der Arbeitsgruppe „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ des Deutschen Vereins erarbeitet und nach Beratungen im Arbeitskreis „Grundsicherung und Sozialhilfe“ sowie im Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ am 10. März 2010 vom Präsidium des Deutschen Vereins in der vorliegenden Fassung verabschiedet.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 10.03.2010 [PDF, 50 KB]

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