Empfehlungen/Stellungnahmen 2010

21.09.2010 – Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Gestaltung der Schnittstelle zwischen der Eingliederungshilfe und der (Hilfe zur) Pflege unter Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Reform der Eingliederungshilfe [1">

I. Einleitung

Das Verhältnis zwischen der Eingliederungshilfe und der Pflege ist seit Jahren Thema von Abgrenzungsfragen. Seit der Einführung der Pflegeversicherung haben diese zugenommen.[2"> Herkömmlich wird die generelle Abgrenzung zwischen Pflege und Eingliederungshilfe nach der Zielrichtung vorgenommen. Dabei war stets bekannt, dass diese Abgrenzungsmethode vielfältige Überschneidungen in den Einzelmaßnahmen nicht zu bewältigen vermag, weshalb zusätzlich auf den Schwerpunkt der Leistungen abgestellt wird.[3"> Im Gesetz kommt dieses Verständnis insbesondere durch die Regelungen des § 43 a SGB XI sowie des § 55 SGB XII zum Ausdruck. Damit sind nicht alle Schnittstellenfragen gelöst.


[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Dr. Edna Rasch. Das Diskussionspapier wurde in der Arbeitsgruppe „Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege“ des Deutschen Vereins erarbeitet und nach Beratungen in den Fachausschüssen „Rehabilitation und Teilhabe“ und „Alter und Pflege“ vom Präsidium des Deutschen Vereins am 21. September 2010 verabschiedet.

[2"> Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 26. Januar 2009, S. 60; Diskussionsbeitrag des Deutschen Vereins zu den Diskussionsentwürfen eines Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. September 2000, NDV 2000, 305, 307 f.

[3"> Deutscher Verein: Empfehlungen zur Abgrenzung von Arten der Sozialhilfe untereinander, 2. Aufl. 1978, S. 17 f.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.09.2010 [PDF, 90 KB]

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