Empfehlungen/Stellungnahmen 2009

18.03.2009 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) [1">

Vorbemerkung

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) am 1. Oktober 2005 wurden durch die Konkretisierung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung im neugeschaffenen § 8a SGB VIII und weiterer Regelungen zur Verbesserung des Kinderschutzes grundlegende Impulse gesetzt und eine verstärkte Sensibilisierung der Praxis angestoßen. Das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (KiWoMaG), das im Juli 2008 in Kraft getreten ist, und das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), das am 1. September 2009 in Kraft treten wird, haben weitere wichtige Änderungen in diesem Bereich bewirkt bzw. bringen sie noch mit sich. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen ist nicht zuletzt aufgrund eklatanter Einzelfälle in den letzten Jahren verstärkt in die Öffentlichkeit und das allgemeine politische Bewusstsein gerückt. Mit einem Gesetz zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) sollen nun erneut die Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen weiter ausdifferenziert werden.

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Ulrike Peifer. Die Stellungnahme wurde in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 18. März 2009 verabschiedet.

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