Empfehlungen/Stellungnahmen 2009

17.06.2009 – Stellungnahme des Deutschen Vereins zu den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union über gemeinsame Grundsätze für die aktive Eingliederung zugunsten einer wirksameren Armutsbekämpfung [1">

Einleitung

Die aktive Eingliederung ist ein vor allem auf vom Arbeitsmarkt ausgegrenzte Personen zielendes Konzept zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, das seit 2006 in der europäischen Sozialpolitik verfolgt wird. Die Strategie der aktiven Eingliederung verbindet drei „Pfeiler“:

1) angemessene Einkommensunterstützung,

2) integrative Arbeitsmärkte,

3) Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union befassen sich mit der aktiven Eingliederung im Rahmen der „Offenen Methode der Koordinierung im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung“. Durch die Nationalen Strategieberichte und den Austausch von guten Praxisbeispielen untereinander soll die aktive Eingliederung in allen europäischen Ländern verankert werden. Im Ministerrat vom 17. Dezember 2008 sind die Mitgliedstaaten zu einer Einigung über „gemeinsame Grundsätze für die aktive Eingliederung zugunsten einer wirksamen Armutsbekämpfung“ gekommen und haben diese als Schlussfolgerungen formell verabschiedet.[2"> Eine Empfehlung der Europäischen Kommission wurde dabei ausdrücklich begrüßt.[3">

[1"> Verantwortliche Referentin im Deutschen Verein: Simone Brandmayer. Die Stellungnahme wurde im Fachausschuss Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe und im Fachausschuss Internationales beraten und am 17. Juni 2009 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet

[2"> „Schlussfolgerungen des Rates über gemeinsame Grundsätze für die aktive Eingliederung zugunsten einer wirksamen Armutsbekämpfung“, Ratsdokument 15984/08.

[3"> „Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen“, K(2008) 5737.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 17.06.2009 [PDF, 60 KB]

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