Empfehlungen/Stellungnahmen 2009

30.09.2009 – Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2010 [1">

1. Monatliche Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen[2">

In den im September 2007 beschlossenen weiterentwickelten Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)[3"> hat der Deutsche Verein sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen regelmäßig zu überprüfen und einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte anzupassen.

[1"> Verantwortlicher Referent im Deutschen Verein: Ulrich Schwanecke. Die Empfehlungen wurden in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet, im Fachausschuss „Jugend und Familie“ beraten und vom Präsidium des Deutschen Vereins am 30. September 2009 beschlossen.

[2"> Die bislang verwendeten Begriffe „materielle Aufwendungen“ und „Kosten der Erziehung“ werden im Folgenden durch „Kosten für den Sachaufwand“ und „Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen“ ersetzt. Die begriffliche Neufassung entspricht der Änderung des § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008.

[3"> Vgl. NDV 2007, 439 ff.

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