Page 24 - Forum des Sozialen - Geschäftsbericht des Deutschen Vereins 2020
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Schwerpunktthemen 2020
PFLEGE UND REHABILITATION
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  PFLEGE UND REHABILITATION
Im Themenfeld Pflege und Rehabilitation hat sich der Deutsche Verein im Jahr 2020 schwerpunktmäßig mit der Finanzierung und Weiterentwicklung des Systems der Pflege sowie mit Umsetzungsfragen des Bundesteilhabegesetzes und der Reform des Betreuungsrechts beschäftigt.
Zur Weiterentwicklung und nachhaltigen Finanzierung der Pflege verabschiedete der Deutsche Verein Positionen und Empfehlun- gen, in denen er sowohl kurzfristig umsetz- bare und wirksame Reformschritte fordert als auch grundlegende Reformoptionen auf ihre Wirkung hinterfragt und bewertet. Der Deutsche Verein wird den notwendigen Reformprozess der Pflege auf dieser Grund- lage weiter flankieren. Neben Aspekten der Finanzierung und einer Weiterentwicklung
der grundlegenden Strukturen bestehen hohe Erwartungen an Digitalisierungspro- zesse im Hinblick auf die Entlastung des Pflegepersonals, auf mehr Pflegequalität sowie auf die Unterstützung der Teilhabe von auf Pflege angewiesenen Menschen. Entwicklungsstand, Einsatzmöglichkeiten, Finanzierung und ethische Fragen digitaler Technologien waren ebenso wie politische Strategien und gesetzliche Maßnahmen zur Förderung digitaler Lösungen Schwerpunk- te einer digitalen Fachveranstaltung.
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)will die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft stärken. Mehr Teilhabe am Arbeitsleben ist dabei ein wichtiges Ziel. In seiner Bestandsaufnahme und seinen Emp- fehlungen zur selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderun- gen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die Zusammenarbeit und Kooperation der beteiligten Akteure entsprechend der Grundsätze zur trägerübergreifenden Zu- sammenarbeit in Teil 1 des SGB IX zu stärken und bestehende Instrumente zu verzahnen. Im Gesetzgebungsverfahren zum Teilhabe- stärkungsgesetz wurde die Empfehlung des Deutschen Vereins aufgegriffen, Menschen mit Behinderung, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt beschäftigt sind, in den leistungs- berechtigten Personenkreis des Budgets für Ausbildung aufzunehmen. Für das Gelingen beim Übergang von der Schule in den Beruf
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