E 3 | Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)

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E 3 | Empfehlungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)
Auflage: 2016
Seitenzahl: 100
ISBN: 978-3-7841-2552-7
Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Artikelnummer: E 3
€ 12,90
€ 9,90 (Preis für DV-Mitglieder)


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Die Empfehlungen treten an die Stelle der 2007 herausgegebenen Fassung. Sie sind als Arbeitshilfe für die Träger der Sozialhilfe konzipiert. Zugrunde gelegt sind die Bestimmungen des SGB XII in der durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I. S. 2557) geänderten Fassung.

Die Struktur der bisherigen Empfehlungen ist beibehalten. Die abstrakte Darstellung trägt den Entscheidungsspielräumen Rechnung, die für die Träger der Sozialhilfe bestehen, soweit im Hinblick auf die nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erbrachte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung keine bzw. noch keine Festlegungen für den Einsatz von Einkommen und Vermögen durch Instrumente der Bundesaufsicht getroffen worden sind.

Das Präsidium des Deutschen Vereins hat die unter Vorsitz von Uwe Silzer, Leiter der Rechtsstelle im Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen, in der Arbeitsgruppe „Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe“ erstellten Empfehlungen am 15. Dezember 2015 verabschiedet.


Inhaltsverzeichnis


A)Grundlagen
I.Vorbemerkung 1
II.Einkommen in Abgrenzung zum Vermögen1. Grundsätze 4
2. Einkünfte aus Renten 18
a) Einkommen aus deutschen Rentenansprüchen (gRV) 19
b) Einkommen aus ausländischen Rentenansprüchen (insbesondere
 russische Rentenleistungen) 35
III.Frei zu lassendes Einkommen 37
IV.Zurechnung von Einkommen aus Kindergeld  41
V.Vom Einkommen abzusetzende Beträge 48
VI.Zweckbestimmte Leistungen und Zuwendungen 66

B)Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des  SGB XII
I.Einzelanspruch auf Sozialhilfe 72
II.Zur Einsatzgemeinschaft gehörende Personen 
1.Ehegatten und Lebenspartner 74
2.In eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft
Zusammenlebende 76
3.Minderjährige unverheiratete Kinder 80
III.Gemeinschaften von Personen, deren Ansprüche auf Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben 84
IV.Haushaltsgemeinschaft nach § 39 SGB XII 90
V.Aufteilung des über dem Bedarf einer Person liegenden Einkommens 97
VI.Einsatz des Einkommens bei einmaligen Leistungen nach § 31 Abs. 2 SGB XII 99


C)Einsatz des Einkommens bei Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel des SGB XII
I.Vorbemerkung 101
II.Personenkreis des § 19 Abs. 3 SGB XII 103
III.Die Einkommensgrenzen nach §§ 85, 86 SGB XII 109
IV.Allgemeines zum Einkommenseinsatz 118
V.Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze, § 87 SGB  XII
1.Einsatz des Einkommens nach § 87 Abs. 1 SGB XII  120
2.Einsatz des Einkommens nach § 87 Abs. 2 und 3 SGB XII 131
VI.Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze, § 88 SGB XII 136
1.Zweckbestimmte Leistungen von anderen, § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII 139
2.Erforderlichkeit geringfügiger Mittel zur Bedarfsdeckung, § 88 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 SGB XII 141
3.Erweiterter Einkommenseinsatz bei dauerhafter stationärer Leistung,
§ 88 Abs. 1 Satz 2 SGB XII 142
4.Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Heimbewohner,
§ 88 Abs. 2 SGB XII 145
VII. Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf, § 89 SGB XII 146

D)Abweichende Regelungen für den Einsatz des Einkommens
I.§ 92 SGB XII (Anrechnung bei Menschen mit Behinderung)
1.§ 92 Abs. 1 SGB XII 149
2.§ 92 Abs. 2 SGB XII 150
3.§ 92 Abs. 3 SGB XII 155
II.§§ 92a, 87 SGB XII (Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen) 156
1.Einkommensfreilassung und Kostenbeteiligung nach § 92a SGB XII 158
2.Weitere Einkommensfreilassung und Kostenbeteiligung nach § 87 SGB XII 169

E)Einsatz des Vermögens
I.Allgemeines 172
II.Begriff des Vermögens 174
III.Verwertbarkeit des Vermögens 182

IV.Geschütztes Vermögen, § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 SGB XII 188
1.Zweckbestimmtes Vermögen aus öffentlichen Mitteln (Nr. 1) 189
2.Mit staatlicher Förderung angesammeltes Kapital zur zusätzlichen
Altersvorsorge (Nr. 2) 193
3.Vermögen zur Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks (Nr. 3) 194
4.Angemessener Hausrat (Nr. 4) 203
5.Gegenstände für berufliche Ausbildung oder Erwerbstätigkeit (Nr. 5) 204
6.Familien- und Erbstücke (Nr. 6) 207
7.Gegenstände zur Befriedigung geistiger Bedürfnisse (Nr. 7) 209
8.Angemessenes Hausgrundstück (Nr. 8) 212
9.Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte (Nr. 9) 225
V.Die Härtevorschrift des § 90 Abs. 3 SGB XII 232
VI.Selbsthilfe durch Verwertung des Vermögens 240
VII.Erbringung der Leistung als Darlehen nach § 91 SGB XII 244

Anhang: Übersicht über rentenrechtliche Ansprüche in verschiedenen Ländern

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