SD 55 | Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung

Es befinden sich keine Artikel im Warenkorb
SD 55 | Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung
Auflage: 2017
Seitenzahl: 264
ISBN: 978-3-7841-2972-3
Autoren: Susann Kroworsch
Artikelnummer: SD 55
€ 25,90
€ 19,80 (Preis für DV-Mitglieder)


E-Book

„So bietet die Studie insgesamt einen konzeptionellen und methodischen Rahmen zur Überwachung der Einhaltung der bildungsbezogenen Gleichberechtigung und zur Ausgestaltung entsprechender Programme und Gesetze“ (soziale arbeit 7/2017).

Weitere Informationen

Die Studie leistet einen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Mädchen und Frauen an Bildung, die in vielen Ländern nicht gegeben ist. Sie entwickelt Indikatoren, um die Umsetzung des Menschenrechts auf gleiche Bildung zu bewerten und dabei auch multidimensionale Diskriminierungen zu erfassen.

Blick ins Buch


Inhaltsverzeichnis


Vorwort 
Einleitung
Erster Teil: Grundlagen
A.Definition des Begriffs Bildung
B.Das Recht auf Bildung
I.Geschichtliche Entwicklung des Rechts auf Bildung
1.Der Weg zur Verankerung des Rechts auf Bildung auf internationaler Ebene
2. Das Recht auf Bildung zum Schutz spezieller Gruppen
3. Das Recht auf Bildung als Gegenstand internationaler Programme und Initiativen mit besonderem Blick auf Frauen und Mädchen
II.Das Recht auf Bildung und seine inhaltliche Systematisierung
1. Das Recht auf Bildung als Menschenrecht
2. Die Verpflichtungsebenen des Rechts auf Bildung
3. Das 4-A-Schema
C.Gleichheit und Nichtdiskriminierung aus menschenrechtlicher Sicht 
I.Gleichheitskonzepte und Diskriminierungsformen 
1. Formale Gleichheit 
2. Substanzielle Gleichheit 
3. Chancengleichheit und Ergebnisgleichheit 
4. Transformative Gleichheit 
5. Direkte und indirekte Diskriminierung; strukturelle und institutionelle Diskriminierungen; benachteiligende Behandlungen; Belästigungen
6. Diskriminierungsschutz gegenüber privaten Akteuren
II.Diskriminierungsgründe
1. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
2. Andere Diskriminierungsgründe 
III. Multidimensionale Diskriminierungen 

Zweiter Teil: Das gleiche Recht auf Bildung aus Art. 10 CEDAW und anderen völkerrechtlichen Grundlagen 
A.Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 
I.Entstehung und spezifischer Ansatz von CEDAW 
II.Staatenverpflichtungen aus CEDAW zur Umsetzung eines gleichen Rechts auf Bildung 
1. Art. 1 CEDAW 
2. Art. 2 CEDAW 
3. Art. 4 CEDAW 
4. Art. 5 CEDAW 
5. Art. 10 CEDAW 
B.Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung in anderen internationalen Abkommen 
I.Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 
1. Diskriminierungsschutz/Gleichheitsgebot in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 
2. Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung in Art. 26 UDHR 
II.Das Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen 
1. Diskriminierungsschutz/Gleichheitsgebot im CADE 
2. Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung in Art. 4 und 5 CADE
III.Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 
1. Diskriminierungsschutz/Gleichheitsgebot im Sozialpakt 
2. Das Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung in Art. 13 
IV.Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes 
1. Diskriminierungsverbot/Gleichheitsgrundsatz in der Kinderrechtskonvention 
2. Das Recht auf Bildung in Art. 28 und 29 CRC 
V.Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung 
VI.Behindertenrechtskonvention 
C.Vergleichende Gesamtbewertung des gleichen Rechts auf Bildung im Vertragsgefüge der Vereinten Nationen 
I. Diskriminierungsverbote und Gleichheitsgebot im Vergleich 
II. Das Recht auf Bildung im Vergleich 
III. Zusammenfassung 

Dritter Teil: Das Recht auf Bildung und der Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit
A. Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit 
B. Der Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit 
I.Inhalte und Ziele des Menschenrechtsansatzes 
II.UN Common Understanding on a Human Rights-Based Approach to ­Development 
III.Bisherige Umsetzungen des UN Common Understandings 
1. UNESCO 
2. UNICEF 
3. UNIFEM 
C. Der Menschenrechtsansatz im Rahmen der Verwirklichung von wsk-Rechten
I.Der Menschenrechtsansatz im Rahmen der Verwirklichung des (gleichen) Rechts auf Bildung 
II.Schlussfolgerungen für die Entwicklungszusammenarbeit im Bildungsbereich
D.Der Menschenrechtsansatz und CEDAW 
I.Gleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen des Menschenrechtsansatzes 
II.Die Bedeutung von CEDAW für die Entwicklungszusammenarbeit 
E.Zusammenfassung 

Vierter Teil: Menschenrechtsgestützte Indikatoren zur Bekämpfung von Diskriminierungen von Frauen und Mädchen beim Recht auf Bildung
A.Vom Menschenrechtsansatz zu menschenrechtsgestützten Indikatoren 
B.Indikatoren als Instrumentarium zur Analyse und Bewertung von Umsetzungsprozessen 
I.Indikatoren 
1. Entwicklungsindikatoren versus menschenrechtsgestützte Indikatoren 
2. Bildungsindikatoren versus Indikatoren zum Recht auf Bildung 
3. Benchmarks
II.Der Nutzen von Indikatoren 
1. Nutzen für Ausschüsse und internationale Monitoring-Stellen 
2. Nutzen für Vertragsstaaten 
3. Nutzen für Interessenorganisationen und Individuen 
C.Bisherige Initiativen zur Entwicklung menschenrechts­gestützter Indikatoren
I.World University Service-International
II.UN-Sonderberichterstatter/in für das Recht auf Bildung
III.UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Gesundheit 
IV.Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR)V.Weitere Initiativen 
VI.Auswertung der bisherigen Initiativen 
D. Entwicklung von Indikatoren zum Recht von Frauen und Mädchen auf Bildung unter besonderer Berücksichtigung multidimensionaler Diskriminierungen 
I.Herangehensweise an die Entwicklung eines spezifischen Indikatorensets 
II.Indikatorenset zur Bekämpfung (multidimensionaler) Diskriminierung von Mädchen und Frauen bei der Ausübung ihres Rechts auf Bildung 
III. Vom Indikator zur Bestimmung einer Menschenrechtsverletzung 
E. Herausforderungen beim Einsatz von Indikatoren 
F. Schlussbetrachtung und Ausblick 
Abkürzungsverzeichnis 
Literaturverzeichnis 
Die Autorin 


Autoreninfo


Dr. Susann Kroworsch, Volljuristin, Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Bordeaux und New York. Rechtsreferendariat u.a. im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags und im Referat Internationaler Menschenrechtsschutz des Auswärtigen Amts. Ab 2008 wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin bei Prof. Dr. Beate Rudolf im Bereich Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Ab 2011 wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., u.a. für den Bereich der inklusiven Bildung. Ab 2017 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte.

nach oben