J 15 | 25 Jahre SGB VIII: Paradigmenwechsel und Dauerbaustelle

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J 15 | 25 Jahre SGB VIII: Paradigmenwechsel und Dauerbaustelle
Auflage: 2015
Seitenzahl: 96
ISBN: 978-3-7841-2772-9
Herausgeber: Réka Fazekas
Artikelnummer: J 15
€ 15,90
€ 12,90 (Preis für DV-Mitglieder)


Weitere Informationen

Das SGB VIII feiert Geburtstag – 1990 wurde die Kritik an der Eingriffsorientierung des ehemaligen Jugendhilferechts aufgenommen und ein Angebots- und Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern geschaffen, das auf Unterstützung und Hilfsangebote setzt.

Das Inkrafttreten des SGB VIII wird daher zurecht als Paradigmenwechsel angesehen, wobei kontroverse Standpunkte und dauerhafte Herausforderungen ständige Begleiter des Kinder- und Jugendhilferechts geworden sind. Zum 25-jährigen Bestehen des SGB VIII fasst dieser Band ausgewählte Spannungsfelder in prägnanter Weise zusammen, wagt gleichzeitig auch einen Blick nach vorne und versucht, eine Vision des SGB VIII für die nächsten 25 Jahre zu entwerfen.


Inhaltsverzeichnis


Réka Fazekas
Einleitung

Maria Kurz-Adam
Sorge und Zusammenhalten. Anmerkungen zur Vergangenheit und Zukunft des Jugendamtes

Réka Fazekas/Johannes Münder
Die Besonderheiten der Leistungserbringung nach dem SGB VIII: Kinder und Jugendliche im Zentrum

Reinhard Wiesner
Wer hat Anspruch auf Kinder- und Jugendhilfe?

Stephan Rixen
Die künftige Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe: Reformbedarf und Perspektiven

Georg Cremer
Kinder und Jugendliche am Rande der Gesellschaft: Können unsere Hilfesysteme wirksamer werden?

Heike Schmid-Obkirchner
25 Jahre SGB VIII: Von der integrativen zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren


Autoreninfo


Prof. Dr. Georg Cremer ist Generalsekretär und Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes. Zudem lehrt er als außerplanmäßiger Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg i.Br.

Réka Fazekas ist wissenschaftliche Referentin im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin. Arbeitsschwerpunkte: Grundsatzfragen der Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

Dr. Maria Kurz-Adam ist seit 2006 Leiterin des Stadtjugendamtes München. Zuvor war sie Professorin für Psychologie in der Sozialen Arbeit an der Katholischen Stiftungsfachhochschule Benediktbeuern und wissenschaftliche Referentin am Deutschen Jugendinstitut. Arbeitsschwerpunkte: Wirkungsforschung, Kinderschutz, Entwicklung der Sozialen Arbeit in der Modernisierung, Flüchtlingsfragen und Soziale Arbeit.

Prof. Dr. Johannes Münder war nach verschiedenen Tätigkeiten in Ministerien und Hochschulen seit 1980 Universitäts-Professor an der TU Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht, emeritiert 2010. Langjährige Forschungsarbeiten auf dem Gebiet des Familienrechts, des Jugendhilferechts, des Sozialrechts und der Institutionen der sozialen Arbeit.

Prof. Dr. Stephan Rixen war seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für das Recht sozialer Dienstleistungen und Einrichtungen am Institut für Sozialpolitik und Organisation Sozialer Dienste der Universität Kassel; seit 2010 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht (Lehrstuhl für Öffentliches Recht I) an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth.

Dr. Heike Schmid-Obkirchner, Ministerialrätin, ist Leiterin des Referats „Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. Von 2002 bis 2004 war sie wissenschaftliche Referentin für Kinder- und Jugendhilfe sowie Kindschaftsrecht beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt am Main; von 2004 bis 2010 Referentin im BMFSFJ, Berlin. Sie publiziert zum Kinder- und Jugendhilferecht und zum Kindschaftsrecht.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.D., ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin. Arbeitsschwerpunkte: Kinder- und Jugendhilferecht sowie Schnittstellen zum Kindschaftsrecht und zum Jugendstrafrecht.

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