2023

Bundestag-Anhörung

27.02.2023 – Deutscher Verein als Sachverständiger bei Bundestag-Anhörung

Bild: Versandkarton mit Logo des Bundestages

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. freut sich, erneut bei einer Bundestag-Anhörung mit seiner Expertise vertreten zu sein. Für die öffentliche Anhörung des Familienausschusses zum Kinderbetreuungsgesetz am 27. Februar 2023 hat die SPD den Deutschen Verein als Sachverständigen angefragt.

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/5162) sowie um den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/5544).

Der Deutsche Verein hat in seinen Positionierungen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wie auch zum Ganztagsangebot für Grundschulkinder wiederholt betont, dass dies eine Gemeinschaftsaufgabe insbesondere von Bund, Ländern und Kommunen ist. Ausführliche Informationen finden Sie dazu in unserer Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/5162) und dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Fraktion der CDU/CSU (BT-Drucks. 20/5544) anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Bundestages am 27. Februar 2023

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