14.05.2025
Unterstützung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) – Deutscher Verein auf Arbeitstagung der örtlichen Betreuungsbehörden in Westfalen-Lippe

Anja Mlosch, federführende wissenschaftliche Referentin Betreuungsrecht beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. berichtet im Rahmen der Tagung am 14. Mai 2025 über die Hintergründe und gesetzlichen Grundlagen sowie erste Erfahrungen mit der Erweiterten Unterstützung aus den bundesweit 30 Modellprojekten. Seit März 2024 veranstaltet und moderiert der Deutsche Verein das bundesweite Arbeitstreffen der Modellprojekte Erweiterte Unterstützung (s. Foto), zu dem alle Modellregionen sowie Gäste der Bundes-, überörtlichen und kommunalen Ebene eingeladen wurden.
Schwerpunktthema der diesjährigen Frühjahrstagung der örtlichen Betreuungsbehörden im Bereich Westfalen-Lippe ist das neue Instrument der Erweiterten Unterstützung nach BtOG. Es soll noch mehr rechtliche Betreuungen vermeidbar machen. Unterstützungsbedürftige Personen, obgleich sie grundsätzlich die Voraussetzungen für eine rechtliche Betreuung erfüllen, werden vorübergehend engmaschig unterstützt und begleitet und nach Möglichkeit zur Selbstsorge im Bereich rechtlicher Handlungsfähigkeit befähigt, sodass eine rechtliche Betreuung nicht mehr erforderlich ist.
Die Gesetzeslage in NRW sieht bisher vor, dass Erweiterte Unterstützung im betreuungsrechtlichen Verfahren nur in Modellregionen erprobt werden soll. Dies soll sich möglicherweise ändern und schon jetzt setzt die Stadt Gelsenkirchen in geeigneten Fällen im Vorfeld des Betreuungsverfahrens ein temporäres Fallmanagement – die Erweiterten Unterstützung – ein.