14.01.2026
Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe aktualisiert
Jugendämter und Gerichte sind zunehmend mit grenzüberschreitenden Fragestellungen bei Kinderschutz, Kindesentführungen, Platzierungen im Ausland und der Schnittstelle zum Migrationsrecht konfrontiert. Um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen, hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. seine Handreichung aktualisiert.
Jeder Staat verfügt über ein eigenes Familienrecht und Jugendhilfesystem. Bei der Bearbeitung von Fällen mit Auslandsbezug kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren hinzu, was leicht zu Missverständnissen führen und den Hilfeprozess erschweren kann. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.
„Ländergrenzen überschreitende Fälle in der Kinder- und Jugendhilfe erfordern ein sorgfältiges Zusammenspiel von rechtlichem Wissen, kulturellem Verständnis und praktischer Erfahrung, um die bestmögliche Unterstützung für die betroffenen Kinder zu gewährleisten“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentlichen und private Fürsorge e.V. „Orientierungshilfen und die Förderung von Kooperation zwischen den beteiligten Stellen sind unerlässlich.“
Die Handreichung wurde aufgrund aktueller Reformen, wie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Brüssel-IIb-Verordnung, überarbeitet. Sie zeigt anhand von Beispielen aus der täglichen Praxis des Internationalen Sozialdienstes (ISD) im Deutschen Verein mögliche Handlungswege zu typischen Konstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner*innen. Dabei werden die Themen Kinderschutz, Kindesentführung, Platzierung im Ausland, unbegleitete minderjährige Geflüchtete, Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen, Verschleppung, sowie Umgangs- und Sorgerechtskonflikte näher beleuchtet.
Um die unterschiedlichen Lösungsansätze im Bereich der Einzelfallarbeit mit Auslandsbezug zu veranschaulich, werden beispielhaft die Jugendhilfesysteme von Polen, Spanien und dem Libanon skizziert.
Die Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2025/DV-14-25_Handreichung_Grenzueberschreitende_Einzelfallarbeit.pdf abrufbar.
Digitale Fachveranstaltungen
11. Februar 2026
„SOZIALE ARBEIT ÜBER GRENZEN HINWEG: Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Einzelfällen und bei Jugendhilfe im Ausland“
Anmeldung bis 21. Januar 2026 möglich. Weitere Infos: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/grenzueberschreitende-zusammenarbeit/
11. März 2026
„SOZIALE ARBEIT ÜBER GRENZEN HINWEG: Internationale Familienstreitigkeiten: Sorge- und Umgangskonflikte sowie Kindesentführung mit Auslandsbezug“
Anmeldung bis 18. Februar 2026 möglich. Weitere Infos: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/laenderuebergreifender-familienkonflikt-und-kindesentfuehrung/