Gutachten zur Bedeutung des Vergaberechts für den Abschluss von Verträgen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen
G 5/23 Gutachten zur Bedeutung des Vergaberechts für den Abschluss von Verträgen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen
G 5/23
Gutachten zur Bedeutung des Vergaberechts für den Abschluss von Verträgen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen
- Betreiberverträge, die die Gewährung von Zuwendungen oder von sonstigen Fördermitteln regeln, ohne dass sie den Einrichtungsträgern eine einklagbare Erfüllungsverpflichtung zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auferlegen, unterliegen keiner Vergabepflicht gemäß §§ 97, 103, 105 GWB.
- Dasselbe gilt für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen nach § 24 SGB VIII, wenn das länderspezifische Finanzierungsrecht auf die §§ 78b ff. SGB VIII verweist oder diesen Vorschriften nachempfunden ist und der Abschluss von derartigen Vereinbarungen damit im Grundsatz allen Leistungserbringern offensteht, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Eine Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens ist demgegenüber lediglich dann anzunehmen, wenn das Landesrecht ausnahmsweise hinsichtlich des Betriebs von Kindertageseinrichtungen den Abschluss von exklusiven Austauschverträgen vorsieht oder gestattet.
G5-23_Betrieb-von-Kitas.pdf [PDF, 267 KB]