21.10.2025
Deutscher Verein von Kommission zur Sozialstaatsreform eingeladen (BMAS)
Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode wurde die Einsetzung einer Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) beschlossen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Kommission im September 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Bis zum Jahresende soll sie Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats erarbeiten. Die KSR setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zusammen und wird von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Bundestag begleitet.
Gestern fand das vierte Fachgespräch statt, zu dem auch der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. eingeladen war. Der Deutsche Verein wird durch seine Vorständin Dr. Verena Staats vertreten, die zum Thema Rechtsvereinfachung sprach. Auch der Deutsche Verein hält die Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung für notwendig, um Vertrauen in den Sozialstaat sowie seine Handlungsfähigkeit und Finanzierbarkeit zu sichern
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