Projekte in Trägerschaft des Deutschen Vereins 2024
Projekt „Facharbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit“
Das Projekt „Facharbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit“ befand sich vom 1. Februar 2024 bis 31. Dezember 2024 in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. und wurde durch das das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit – "Gemeinsam für ein Zuhause" – gefördert.
Im Rahmen des Projekts wurden 2024 zwei Facharbeitsgruppen eingerichtet, die sich Fragen der Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, sowie Fragen der Verbesserung des Zugangs zu Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII, einschließlich des Zugangs zu weiterführenden Hilfen für Menschen in der ordnungsrechtlichen Unterbringung und Fragen der Vermeidung von Wohnungslosigkeit aufgrund von Entlassung aus Einrichtungen, hier vor allem bei Entlassungen aus Justizvollzugsanstalten, gewidmet haben. Ziel der Facharbeitsgruppen war es, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) formulierten Leitlinien aufzugreifen und Themen sowie Fragestellungen vertiefend zu diskutieren. Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmenvorschläge für die Jahresarbeitsprogramme in den jeweiligen Themenbereichen erarbeitet und in die weiteren Arbeitsstrukturen des Nationalen Forums Wohnungslosigkeit eingebracht. Themenfindung und -bearbeitung orientierten sich dabei in beiden Facharbeitsgruppen an den im NAP W formulierten Schwerpunktsetzungen zu den Themen „Prävention vor Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ und „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“ sowie den hierzu im NAP W aufgeführten Maßnahmenvorschlägen, die von den beteiligten Akteuren in den Prozess zur Erstellung des Nationalen Aktionsplans eingebracht wurden.
Das Projekt „Facharbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit“ endete zum Jahresende 2024. Die ursprünglich geplante Weiterführung des Projekts in den Jahren 2025 und 2026 konnte aufgrund des vorzeitigen Endes der Regierungskoalition und einer mangelnden Anschlussfinanzierung durch das BMWSB nicht umgesetzt werden.
Projekt "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz"
Das Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz befand sich seit dem 1. Mai 2017 in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. und wurde aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Das Projekt endete nach zweimaliger Verlängerung final zum 31. Dezember 2024. Ziel des Projekts war es, insbesondere die Träger der Eingliederungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu unterstützen. Daneben richtete sich das Projekt an die Erbringer von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, an Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen sowie die Akteure des Betreuungswesens. Intention, Hintergrund und Regelungsinhalte des Bundesteilhabegesetzes wurden in bundesweit durchgeführten Veranstaltungen kommuniziert. Der Deutsche Verein führt die Projekt-Website als Archivseite unter https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/ nach Projektende noch vier Jahre weiter.
- Ein thematischer Schwerpunkt 2024 lag unter anderem auf dem Thema Teilhabe am Arbeitsleben. Aus den Erfahrungsberichten im Rahmen der Veranstaltungen wurde deutlich, dass die Instrumente des BTHG oftmals noch nicht flächendeckend angewendet werden. Die Gründe für eine geringe Inanspruchnahme sind vielfältig und liegen u. a. in der fehlendenden Bewerbung der Instrumente sowie der fehlenden Vernetzung der relevanten Akteure.
- Das Thema Fachkräftegewinnung und -bindung wird in der Eingliederungshilfe immer präsenter. Im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung wurde deutlich, dass in der Eingliederungshilfe verlässliche Daten zur Personalsituation fehlen. Der Mangel an Personal wirkt sich jedoch bereits vielfach auf Seiten der Rehabilitationsträger sowie Leistungserbringer aus. In der Praxis zeigt sich daher großes Interesse an Strategien und Best-Practice-Beispielen zur Gewinnung und Bindung von Personal.
- Im letzten Projektjahr betrachtete das Projekt das BTHG aus der intersektionalen Perspektive. Im Rahmen einer digitalen Veranstaltungsreihe wurde dabei thematisiert, wie sich der Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen, neurodivergente Menschen, Menschen mit Suchterkrankungen, Menschen mit Fluchterfahrung sowie queere Menschen mit Behinderung gestaltet.