Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle! Empfehlungen des Deutschen Vereins für ein neues Regelinstrument im SGB II
Zusammenfassung
Der Deutsche Verein befürwortet das Vorhaben des Koalitionsvertrags, ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ in das SGB II aufzunehmen.
Für seine wirkungsvolle Umsetzung empfiehlt der Deutsche Verein:
- eine mindestens vierjährige Dauer von Leistungsbezug ohne nennenswerte Unterbrechungen des Leistungsbezugs durch selbstständige oder abhängige Beschäftigung als Zugangsvoraussetzung,
- Freiwilligkeit der Teilnahme,
- Förderdauer von bis zu fünf Jahren mit der Möglichkeit eines anfänglich vollständigen, dann degressiv ausgestalteten Lohnkostenzuschusses,
- Bemessung des Förderzuschusses nach tariflichen oder ortsüblichen Bestimmungen und nicht nur nach dem Mindestlohn,
- Ausrichtung auf individuelle Unterstützungsbedarfe und Anschlussfähigkeit an andere Förderinstrumente, verpflichtende und freiwillige Begleitangebote für geförderte Personen und
- Betriebe (Coaching, Qualifizierung, Arbeitsplatzakquise),
- Begründung von Arbeitsverhältnissen bei privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und kommunalen Arbeitgeber/innen,
- Ausweisung eines Teilbudgets für das neue Instrument im Eingliederungstitel sowie auskömmliche Verpflichtungsermächtigungen für mehrjährige Finanzierungsverpflichtungen,
- Schaffung von Voraussetzungen für eine Aktivierung und Bereitstellung voraussichtlich eingesparter passiver Leistungen im Bundeshaushalt.
Der Deutsche Verein weist darauf hin, dass es erwerbslose Leistungsbeziehende in prekären Lebensumständen gibt, für die das neue Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle" keine realistische Option darstellt. Für diese Personen sollen rechtskreisübergreifend weitergehende individuelle persönliche Hilfen sowie niederschwellige Möglichkeiten der Beschäftigung und der Tagesstrukturierung geschaffen werden, die eine Brücke zur sozialen und arbeitsmarktlichen Integration bilden können.
dv-01-18_sozialer-arbeitsmarkt.pdf [PDF, 100 KB]