Stellungnahme des Deutschen Vereins zur Erhöhung der Freibeträge für Kinder nach Artikel 1 Nr. 4 und zur Erhöhung des Kindergeldes nach Artikel 1 Nr. 7, Artikel 8 des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums

1. Vorbemerkungen

Der Deutsche Bundestag hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 12. November 2009 in erster Lesung beschlossen. Danach soll der Kinderfreibetrag gem. § 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) um 504,- € auf 4368,- €, der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf um 480,- € auf 2640,- € steigen. Das Kindergeld gem. § 6 Bundeskindergeld (BKKG) und § 66 EStG soll für jedes zu berücksichtigende Kind um 20,- € erhöht werden. Die Kosten hierfür werden mit rund 4,6 Milliarden € beziffert. Hierzu nimmt der Deutsche Verein im Folgenden Stellung.

Der Deutsche Verein begrüßt wie in seinen vorherigen Stellungnahmen[2"> Bestrebungen der Koalitionspartner, Familien stärker zu fördern. Die Erhöhung von Freibeträgen und Kindergeld sind dabei ein Weg, um den finanziellen Spielraum von Familien zu vergrößern, obwohl eine Zielbestimmung der monetären Familienförderung immer noch aussteht. Begrüßt wird auch, dass einer besonderen Wertschätzung der Gesellschaft gegenüber den Familien Ausdruck verliehen werden soll.[3"> Gleichwohl muss festgestellt werden, dass ein konsistentes Konzept zur Armutsvermeidung von Kindern und deren Familien bislang fehlt und diesbezüglich eine Gesamtstrategie zur Unterstützung von Familien dringend erforderlich ist.

DV-24-09.pdf [PDF, 50 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung