Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)

Vorbemerkung

Nachdem die Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Kinderschutzes eingebracht hatte, der der Diskontinuität verfiel, ist nun in Fortführung und Weiterentwicklung dieses Vorhabens ein überarbeiteter und erweiterter Referentenentwurf vorgelegt worden. Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) soll der Kinderschutz im Bereich der Prävention und Intervention weiter verbessert und die gesetzlichen Grundlagen geschärft und erweitert werden. Entsprechend des Auftrags im Koalitionsvertrag sollen insbesondere die präventiven Maßnahmen auch im Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem unter Klarstellung der ärztlichen Schweigepflicht Eingang finden. Auch sollen erste Ergebnisse der Beratungen des Runden Tisches gegen Sexuelle Gewalt aufgegriffen und gesetzlich umgesetzt werden. Der Referentenentwurf sieht zugleich weitreichende Änderungen der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und die Kostenerstattung der Träger der Jugendhilfe untereinander vor, die zu einer Neufassung der §§ 86 bis 89f SGB VIII führen. Grundlage für die vorgesehenen Änderungen sind die Ergebnisse eines Forschungsprojekts zur Neuordnung dieser Rechtsvorschriften, das das BMFSFJ im Jahr 2007 beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) in Auftrag gegeben hat und das Ende des Jahres 2009 abgeschlossen worden ist.

Der Deutsche Verein hat sich in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) vom 18. März 20092 und in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrecht vom 10. März 20103 ausführlich zu den letzten gesetzlichen Anläufen im Kinderschutz geäußert.

DV-01-11.pdf [PDF, 214 KB]

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Yara-Katharina Andree

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen und Praxisprobleme der Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung (im Kontext HzE), Hilfen für junge Volljährige, Kinderschutz und Krisenintervention