Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. November 2015 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Bearbeitungsstand: 9. November 2015, 16:57 Uhr) für eine Stellungnahme übersandt. Da aufgrund der kurzen Frist zur Abgabe der Stellungnahme eine Beschlussfassung im Präsidium nicht möglich war, erfolgt nachstehend eine Stellungnahme der Geschäftsstelle. Sie hat ausschließlich die in Artikel 1 des Verordnungsentwurfs vorgesehenen Änderungen in der Vergabeverordnung (VgV) zum Gegenstand. Diese Stellungnahme beschränkt sich hierbei auf Regelungen des Referentenentwurfs, die auf die sozialen und besonderen Dienstleistungen Bezug nehmen bzw. Auswirkungen auf diese haben können.
Vorrangiges Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, die Regelungen der EU-Vergaberichtlinien (Vergabe-RL) in deutsches Recht umzusetzen, soweit dies nicht im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erfolgt. In der VgV werden die Einzelheiten der Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen geregelt und die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und ergänzt. Zusammenfassend kann für den Bereich der sozialen Dienstleistungen gesagt werden, dass der Referentenentwurf noch immer nicht die Spielräume, die der europäische Gesetzgeber vorgibt, umfassend ausschöpft. Die Regelungen orientieren sich größtenteils an den bereits im GWB-E geplanten Regelungen zur Umsetzung der Vergabe-RL und konkretisieren diese, gehen jedoch größtenteils nicht darüber hinaus.
dv-32-15-modernisierung-vergaberecht.pdf [PDF, 136 KB]