Handreichung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme, in denen sich Privatpersonen sowie Fachkräfte bewegen müssen. Hinzu kommen kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren, die leicht zu Missverständnissen bei den Betroffenen führen und den Hilfeprozess erschweren können. Zusätzlich müssen internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene beachtet werden.

In komplexen interkulturellen und grenzüberschreitenden Fällen ist es daher wichtig, dass Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe professionelle und verlässliche Unterstützung bekommen. Ein sogenanntes „internationales Jugendamt“ existiert nicht. Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Deutscher Verein) als Teil eines weltweiten Netzwerks des International Social Service (ISS) kann beratend und vermittelnd zu Seite stehen.

Aus der Praxiserfahrung heraus ist diese Handreichung entstanden. Die vorliegende aktualisierte Auflage wurde notwendig, um die Inhalte an die veränderte Rechtslage anzupassen. Sie beschreibt zum einen die Vielschichtigkeit des Themas und gibt zum anderen praktische, alltagstaugliche Hinweise für Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird dabei kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Bei Fragen zum Detail stehen sowohl der ISD als auch die im Nachfolgenden genannten Fachstellen beratend zur Verfügung. Die Handreichung soll in erster Linie einem Überblick dienen und keinesfalls die Beratung im und Prüfung des Einzelfalls ersetzen.

DV-14-25_Handreichung_Grenzueberschreitende_Einzelfallarbeit.pdf [PDF, 1 MB]

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Viola Rentzsch

Wissenschaftliche Referentin